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1.) Generalvollmacht & Patientenverfügung – Was ist das?

Generalvollmacht:
Im Gegensatz zur gängigen  Meinung ist ein Ehepartner nicht berechtigt, im Namen des anderen Partners zu handeln, fall dieser dazu nicht in der Lage sein sollte. Diese Lücke schließt eine notariell beglaubigte Generalvollmacht – sie ermöglicht den Bevollmächtigten in Einzelvertretung die Ausführung Ihrer Geschäfte, falls Sie aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund örtlicher Abwesenheit verhindert sein sollten (z.B. Verwaltung von Vermögen, Vermögenserwerb, Beantragung von Renten, Sozialbezüge, Führung von Prozessen, Gesundheitsführsorge etc.). Bei begründeter Gefahr des Gesundheitszustandes und der Unterbringung mit Freiheitsentziehung muß die Genehmigung des zuständigen Vormundschaftsgerichts eingeholt werden.

Patientenverfügung:
Eine Patientenverfügung drückt Ihren Willen aus, falls Sie in einen Zustand geraten indem Sie Ihre Urteils- und Entscheidungsfähigkeit unwiderruflich verloren haben (z.B. nicht mehr zu heilende Bewußtlosigkeit, schwerste Dauerschädigung des Gehirns etc.). Darin bringen Sie zum Ausdruck, dass Sie auf Maßnahmen verzichten, die nur noch eine Sterbens- und
Leidensverlängerung bedeuten würden.


2.) Ist eine Generalvollmacht überhaupt notwendig?

Ja, damit der Ehepartner/Partner handlungsfähig bleibt, so eine vorübergehende oder bleibende Geschäftsunfähigkeit besteht und dieser keine negativen Auswirkungen (z.B. Zahlungsunfähigkeit) befürchten muß.


3.) Was bringt mir Generalvollmacht und Patientenverfügung?

Die größtmöglichste Rechtssicherheit und Handlungsfähigkeit, damit Ihr Wille umgesetzt wird und die von Ihnen eingesetzten Personen, wenn Sie selbst geschäftsunfähig sind sofort handeln können und keine langwierige Behördengänge auf sich nehmen müssen.


4.) Genügt da nicht ein Formular aus dem Internet?

Bei einem Standardformular ist nicht gewährleistet, dass die persönlichen Vorstellungen und Bedürfnisse enthalten sind. Standardformulare sind von Ihnen ausgefüllt und werden nicht auf Datenrichtigkeit bzw. Richtigkeit des Inhalts geprüft.


5.) Wieso benötigt man einen Notar?

Es ist zwingend erforderlicht, beim Erwerb/Verkauf/Beleihung Eigentum eine notarielle Generalvollmacht vorzulegen um z.B. einen notwendig werdenden Verkauf durchführen zu können.


6.) Warum mit uns?

Wir vereinen das Wissen von Notar, Rechtsanwalt und Steuerberater. Die Generalvollmacht und Patientenverfügung wird auf die individuellen Bedürfnisse jedes Mandanten abgestimmt.

Wir informieren Sie über Änderungen und stehen Ihnen langfristig persönlich zur Verfügung. Wir begleiten Sie auf Wunsch auch bei allen notwendigen Gängen, z.B. Krankenhaus, Banken.

Die Originale bewahren wir für Sie kostenlos auf. Deren Herausgabe erfolgt nur nach Prüfung des Sachverhaltens. Diese Vorgehensweise schützt Sie vor einem möglichen Mißbrauch Ihrer Dokumente und dient dazu, Ihrem Willen gerecht zu werden.

Die Patientenverfügung wird Ihnen in regelmäßigen Abständen zur Erneuerung vorgelegt.


7.) Und was kostet mich das?

Wir unterscheiden hier zwischen Privatpersonen und Geschäftleuten. Des weiteren wird unterschieden, ob nur eine Generalvollmacht und Patientenverfügung oder zusätzlich auch ein Testament/Erbvertrag gewünscht wird. Die Aufbewahrung der Originale erfolgt für Sie kostenlos.


8.) Wieso benötige ich ein notarielles Testament/Erbvertrag?

Ein notariell beurkundetes Testament/Erbvertrag ist speziell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt (z.B. Wiederheiratsklausel, Pflichtteilsklausel und Testamentsvollstreckung).

Es bietet Ihnen sowie Ihren Erben die größtmöglichste Rechtssicherheit und Klarheit und beugt Erbstreitigkeiten weitest möglich vor, da bei einer Anfechtung in aller Regel dem Willen des Verstorbenen Rechnung getragen wird.